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Warum werden Hunde gechipt?

Als Hundebesitzer ist dir der Chip deines vierbeinigen Lieblings sicherlich ein Begriff. In den meisten Fällen befindet sich das winzig kleine Implantat im Bereich des Halses direkt unter der Haut deines Hundes. Beim Chip handelt es sich um einen Transponder, auf welchem eine Identifikationsnummer gespeichert ist. Vergleichbar mit einem Personalausweis weist die 15-stellige ID nicht nur deinen Hund aus, sondern auch dich als Besitzer. Warum Hunde gechipt werden und ob das chippen in Deutschland Pflicht ist, erklären wir dir in unserem heutigen Blogbeitrag.

 

So wird der Chip bei deinem Hund eingesetzt

Beim Chip handelt es sich um einen Mikrochip mit einer Größe von rund 12 x 2 Millimetern. Der Chip wird im Welpenalter oberhalb der Schulter im Bereich der linken Nackenhälfte eingesetzt. Zum Einsetzen verwendet der Tierarzt eine dickere Kanüle. Der Schmerz ähnelt dem einer Impfung und dauert nur kurz an. Da der Chip lediglich unter die Haut implantiert wird, verwächst er im Laufe der Zeit mit dem Gewebe.

Die Kosten für das Einsetzen des Chips und den Chips selbst sind durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt. Je nach Komplexität kann die „Behandlung“ bis zum dreifachen Satz abgerechnet werden. Das Modell des Chips wirkt sich auch auf den Preis aus. Insgesamt können die Kosten fürs Chippen zwischen 40 bis 60 Euro betragen.

 

So funktioniert der Chip bei deinem Hund

Als RFID-Mikrochip gilt der Transponder bei deinem Hund als fälschungssicher. Anders als ein GPS-Gerät sendet er keine Signale und gibt auch keine Strahlung ab. Der Chip kann also nicht fremdgeortet werden. Er kann weder verblassen noch verloren gehen, was bei einer Tätowierung oder einem Adressanhänger der Fall sein könnte. Der Mikrochip kann nur mit einem bestimmten Lesegerät ausgelesen werden.

 

Welche Informationen sind auf dem Hundechip gespeichert?

Der Chip selbst bewahrt nur eine einzige Information: die 15-stellige Identifikationsnummer. Nachdem der Chip eingesetzt wurde, muss aus diesem Grund eine Registrierung erfolgen. Dabei kannst du die Stelle der Registrierung frei wählen. Derzeit gibt es insgesamt 3 Registrierungsstellen.

  • Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEX): Registrierung kostenlos
  • Tierregister des TASSO e.V.: Registrierung kostenlos
  • IFTA /Internationale Zentrale Tierregistrierung: Registrierung gegen eine Gebühr von 29,91 EUR brutto

Die Mehrzahl der Tierheime, Ärzte oder Züchter registrieren die Tiere direkt nach dem Chippen. In diesem Fall musst du dich um nichts kümmern. In einigen Fällen musst du jedoch die Registrierung selbst vornehmen. Per Post erhältst du alle notwendigen Informationen und in den meisten Fällen auch einen entsprechenden Anhänger für das Halsband oder Geschirr deines Hundes..

 

Gibt es in Deutschland eine Chippflicht?

Eine generelle Chippflicht gibt es in Deutschland nicht. Jedes Bundesland regelt das Chippen von Hunden über das jeweilige Hundegesetz für sich. Thüringen, Berlin und Hamburg schreiben die Chippflicht beispielsweise vor, während Schleswig-Holstein und Hessen den Mikrochip lediglich für „gefährliche Rassen“ fordern.

Bei Reisen ins Ausland innerhalb der EU gilt jedoch die Chip-Pflicht! Ansonsten gelten für die einzelnen Bundesländer folgende Regeln.

  • Baden-Württemberg: Tätowierung reicht bei den meisten Hunderassen aus. Chip-Pflicht gilt ausschließlich für „gefährliche“ Hunderassen.
  • Bayern: Tätowierung reicht aus, kein Chip erforderlich.
  • Berlin: Chippflicht für alle Hunderassen.
  • Brandenburg: Chippflicht für alle Hunderassen ab Widerrist von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilo.
  • Bremen: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen.
  • Hamburg: Chippflicht für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat.
  • Hessen: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen. Alternativ werden auch noch tätowierte Zuchtregister-Nummern anerkannt.
  • Niedersachsen: Chippflicht für alle Hunde ab dem 6. Lebensmonat.
  • Nordrhein-Westfalen: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen, die den 3. Lebensmonat überschritten haben.
  • Rheinland-Pfalz: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen (Listenhunde).
  • Saarland: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen der saarländischen Liste.
  • Sachsen: Keine Kennzeichnungspflicht.
  • Sachsen-Anhalt: Chippflicht für alle als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen, die den 6. Lebensmonat überschritten haben.
  • Schleswig-Holstein: Chippflicht für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat.
  • Thüringen: Chippflicht für alle Hunde. Chippen darf nur der Tierarzt.